Pflege



Die Grundpflege umfasst die Bereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Sie werden in der Regel über die Pflegeversicherung (mit)finanziert.
Mehr dazu im Infolexikon.

Weitere Leistungsbereiche der Pflegeversicherung sind die:
- Verhinderungs- oder Urlaubspflege (§ 39 SGB XI)
- Schulung
und Beratung individuell oder in Kursen (§ 45 SGB XI)
- Zusätzliche Betreuungsleistungen
für Demente (§ 45b SGB XI)

Informationen zu den weiteren Leistungen der Pflegeversicherung im Infolexikon.

Die Behandlungspflege setzt die ärztliche Behandlung zu Hause fort.
Mehr dazu im Infolexikon.

Die Kinderkrankenpflege ist ebenfalls eine Behandlungspflege, spezialisiert auf die besondere Situation von Kindern. Wenn Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Pflegeleitung und/oder Pflegeteamleitung.

Die Familienpflege sichert die Betreuung von kleinen Kindern, wenn die Mutter (oder der Vater) die Betreuung wegen einer Krankenbehandlung nicht übernehmen kann (Gesetzesgrundlage ist § 38 Haushaltshilfe des SGB V). Wenn Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Pflegeleitung und/oder Pflegeteamleitung.

Die Palliativpflege umfaßt die Pflege und Begleitung Sterbender. Wenn Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Pflegeleitung und/oder Pflegeteamleitung.